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Im Bereich des Gesellschaftsrechts berate und vertrete ich Sie gerne in allen Fragen des Rechts der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften sowie des Konzernrechts.

Die Beratung umfaßt hier den Bereich der Unternehmensgründung, die Eingehung von Beteiligungen, die Gestaltung der Gesellschafts- und Konzernstruktur, die Reorganisation, Sanierung und Liquidierung von Unternehmen, die Gestaltung von Unternehmensverträgen, die Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten, Gesellschaftern und die Planung des Generationswechsels in Familiengesellschaften.

Auch im Bereich des Unternehmenskaufs, Unternehmenszusammenschluß, Beteiligungserwerbs und bei der Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen kann ich Sie umfassend beraten.

Regelmäßig führe ich auch Due Diligences (legal und tax) durch und erstelle selbstverständlich auch alle notwendigen Vertragsdokumente und Gutachten und übernehme auch gerne die Koordination mit Notaren.

 

 

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