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Auch im Bereich der Vermögensnachfolge sollte Sicherheit geschaffen werden. Das Schicksal eines Unternehmens sollte nicht vom persönlichen Schicksal des Gesellschafters abhängen. Die Nachfolge, bzw. die Übertragung von Vermögen sollte geplant sein, sowohl im beruflichen, als auch im privaten Bereich.

Die Steuerlast bei Vermögensübergang, die Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten oder die Abfindung von Erben verstorbener Mitgesellschafter, sowie die hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Familie oder des Gesellschafterkreises können sehr schnell die Existenz der Firma gefährden und zum Verkauf von Vermögenswerten führen. Ziel ist es deshalb eine optimale rechtliche und steuerliche Lösung zu erarbeiten, um die Belastungen bei der Vermögensübertragung zu minimieren.

Die Ansatzpunkte sind regelmäßig sehr vielseitig: Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen, Schenkungen um Freibeträge auszuschöpfen, Umwandlungen, um in den Genuß von Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen zu kommen, Testamente, Erb- und Eheverträge.........

 

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